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Geld für die Weiterbildung

In den vergangenen beiden Jahren hat der Bund am BAföG geschraubt. Seit 1. August 2020 gibt es daher auch zahlreiche Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung von Fach- und Führungskräften. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Aufstiegs-BAföG zusammengestellt

Veröffentlicht am
Silvia Rueß
AR Agrar-Redaktion GmbH
E-Mail sruess@ulmer.de
Autor Beim Aufstieges-BAföG kann jeder und jede, unabhängig vom Alter, finanzielle Förderung erhalten, der nach einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis einen höheren Abschluss anstrebt. Wichtig ist: Die Aufstiegsfortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden lang dauern – egal in Voll- oder Teilzeit, an der Schule oder im Fernunterricht. Gefördert werden kann übrigens auch, wer bereits über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt. Dies muss allerdings der höchste Hochschulabschluss sein. Wer Geld will, muss sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung für eine von mehr als 700 Qualifikationen vorbereiten. Erfüllt werden müssen lediglich die...
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