Schein. Die aktuelle Ausgangsbeschränkung sieht einen trifftigen Grund vor, um die Wohnung zu verlassen. Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit zählt dazu. Der Landesbauernverband stellt für Mitgliedsbetriebe einen entsprechenden Muster-Vordruck unter www.lbv-bw.de/Coronavirus bereit.