Tierhaltung Seit dem 1. April gilt eine geänderte Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung. Zu den Neuerungen für Rinderhalter gehört unter anderem, dass es in Anlagen ausreichend Fixier- und Separier-Einrichtungen für Einzeltiere und Gruppen geben muss. Die SVLFG wies darauf hin, dass den Unternehmen für bestehende Anlagen eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2024 eingeräumt werde, um die neuen baulichen Anforderungen umzusetzen. Mehr dazu lesen Sie unter www.bwagrar.de , Webcode: 6840266.