Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sieht das vom Bundeskabinett beschlossene Zweite Corona-Steuerhilfegesetz positiv. „Dieses Gesetzespaket enthält Erleichterungen und Impulse, die wichtig sind und auch den Landwirten helfen. Wir begrüßen, dass die Vorschläge des Berufsstandes berücksichtigt worden sind. Dazu zählen vor allem die degressive Abschreibung von 25 Prozent, der auf 2021 erweiterte Verlustrücktrag und die verlängerten (Re)-Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag und der § 6b-Rücklage. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den regulären Umsatzsteuersatz ab dem 1. Juli bis zum Jahresende von 19 auf 16 Prozent zu senken. Der reduzierte Steuersatz, der unter anderem für Lebensmittel gilt,...