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Arbeitsschutzprogramm

Veröffentlicht am
Das Bundeskabinett hat wegen der gehäuften Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben vergangene Woche Eckpunkte für ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft" beschlossen. Diese sehen als zentrales Element ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen für das Schlachten und die Verarbeitung vor, was ab dem 1. Januar 2021 gelten soll. Die gesetzliche Vorgabe, nur noch eigenes Personal einzusetzen, soll für Unternehmen im Kerngeschäft Schlachtung und Verarbeitung gelten. Nicht betroffen sollen Betriebe des Fleischerhandwerks oder kleine Bio-Schlachthöfe auf dem Land sein. Ferner strebt die Regierung eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung an. Zudem sollen die Bundesländer zu mehr Kontrollen in der...
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