Desinfektionsmittel aus Abfindungsbrennereien
Keine Steuerrückvergütung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Anliegen der Abfindungsbrenner, ihnen eine Steuerrückvergütung für den bereits produzierten und noch nicht verkauften Alkohol zu gewähren aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
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