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Artenschutz mit Vernunft statt Unsinn

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Foto: BWagrar
Sinn macht vieles nicht, was im Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz steht. So soll bis 2025 der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln „um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen" reduziert werden. Die Agrarflächen sollen „bis 2035 zu mindestens 50 Prozent" ökologisch bewirtschaftet werden (Seite 9; www.bwagrar.de , Webcode 6147743). Geht es den Initiatoren tatsächlich um Artenschutz, sollten sie mit den Bauern deren bereits enorme Leistungen im Naturschutz weiter entwickeln, statt unrealistische Forderungen zu erheben. Sinn machen die enormen Leistungen, welche die Bauernfamilien in Baden-Württemberg im Natur- und Umweltschutz erbringen. Sie tun das tagtäglich mit großem Engagement, mit Überzeugung und überwiegend freiwillig....
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