Gemeinsamer Antrag. Landwirte im Südwesten können noch bis zum 15. Mai ihren Gemeinsamen Antrag bei der unteren Landwirtschaftsbehörde einreichen. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 11. Juni erfolgten Kürzungen der Beihilfen. Danach werde der Antrag als verfristet abgelehnt. Mehr dazu in BWagrar Ausgabe 18, Seite 12