Es ist spät, aber nicht zu spät! Nicht, um am 26. Mai 2019 sein aktives Wahlrecht auszuüben und an den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg – und ebenso an den zeitgleich stattfindenden Europawahlen – teilzunehmen. Sondern, um selbst für die Kommunalwahlen zu kandidieren, landwirtschaftlichen Sachverstand in die Gemeinde- und Kreisräte zu bringen.Frauen und Männer sind noch gesucht, die sich bewerben wollen. Bis zum 28. März 2019 können noch Listen eingereicht werden (Seite 10; www.bwagrar.de , Webcode 6096184). Es braucht Zeit, sich für den Gemeinde- oder Kreisrat aufstellen zu lassen. Es ist noch mehr Zeit notwendig, um dort den Berufsstand gut zu vertreten und seine Kompetenz und Erfahrung einzubringen. Da ist es verständlich, wenn sich...