Die Masse machts
Im Gefolge des Kartellverfahrens und dem daraus resultierenden Umbau der Landesforstverwaltung mit Einrichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur Bewirtschaftung des Staatswaldes wird sich das Land weitgehend aus dem Holzverkauf für Dritte zurückziehen. Kommunale Holzverkaufsstellen, private Dienstleister und insbesondere forstliche Zusammenschlüsse müssen diese Lücke schließen. Eine Umstellung, die vorrangig die Besitzer von Kleinprivatwald spüren, weil sie über Jahrzehnte an die Holzvermarktung über ForstBW gewöhnt waren.
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