Die Bekämpfungsmaßnahmen gegen Blattkrankheiten in Zuckerrüben sollten jetzt abgeschlossen sein – außer auf Flächen, für die eine späte Rodung vorgesehen ist. Wenn auch künftig günstige Infektionsbedingungen durch Taubildung oder Niederschläge herrschen, eine deutliche Befallszunahme festgestellt wird und die letzte Behandlung mehr als vier Wochen zurückliegt, kann noch eine Spritzung erforderlich werden. Der Schwellenwert liegt bei 45 Prozent befallener Blätter. Es sollten keine strobilurinhaltigen Mittel mehr angewendet werden. Mehr zu Rüben siehe Seite 28. →Nähere Angaben zu den Mitteln gegen Blattkrankheiten stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018" (Tabelle 30, Seite 35) →Merkblatt ist verfügbar auf...