Derzeit melden sich wieder Unternehmen die einen Eintrag in ein zentrales Branchenregister anbieten. Die Anschreiben beziehen sich oft auf die seit Mai gültige Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), beziehungsweise erweckt der Text den Eindruck, dass längst eine Geschäftsbeziehung bestehe und mit der Unterschrift nur das neue Datenschutzgesetz bestätigt werden soll. Die Briefe oder Mails sehen oftmals amtlich aus, doch wer das Kleingedruckte liest, das unterhalb des vermeintlichen Branchenbuch- oder Registereintrag angefügt ist, der merkt schnell, dass es sich um eine Abo-Falle handelt. →Mehr unter www.bwagrar.de , Webcode: 5263210