Wegen des erhöhten Risikos der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland empfiehlt die AG Seuchen im Landesjagdverband, jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild – ob Fallwild oder Unfallwild – immer zu beproben und möglichst nur über Verwahrstellen zu entsorgen. Verendet aufgefundenes Schwarzwild bei unklarer Todesursache (kein Unfallwild) ist zunächst an Ort und Stelle zu belassen und umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Die Kontaktdaten der Ämter findet man unter www.veterinaeraemterbw.de. Die Behörde entscheidet über das weitere Vorgehen, insbesondere über Art und Umfang der Probenahme, Bergung und Entsorgung bzw. Zuführung solcher Stücke an die Untersuchungsämter.