Vorsicht bei Bauvorhaben im Außenbereich
Das Baurecht sichert Landwirten das Privileg zu, im Außenbereich außer Stall und Scheune auch ein Wohnhaus zu bauen. Diese Privilegierung ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft, die Rechtsanwalt Martin Peterle hier beschreibt. Er weist zudem auf Stolperfallen bei Umnutzungen hin.
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