Die Temperaturen sinken und in den Höhenlagen ist bereits erster Schnee gefallen. Zeit sich über das Schneeräumen Gedanken zu machen. Als Streumaterial eignen sich vor allem abstumpfende Streumittel wie Splitt, Granulat oder Sand. Streusalz ist in vielen Gemeinden für Gehsteige nicht erlaubt, weil es Pflanzen, Bäume und Tiere schädigen kann. Der Schnee sollte nach Möglichkeit auf einem Teil des Gehwegs gelagert und nicht auf die Straße geräumt werden. Er sollte außerdem nicht in Rinnsteine, Gullys oder vor Ein- und Ausfahrten geschippt werden. Auch das Nachbargrundstück ist tabu. Wenn es keinen Platz gibt, muss der Schnee notfalls auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.