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Es hängt am Europäischen Gerichtshof

Dr. Thorben Sprink ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen am Julius Kühn-Institut. Er erforscht unter anderem neue Technologien zur gezielten Genomveränderung.

Veröffentlicht am
Foto: J. Klein
BWagrar: Die rechtliche Lage, ob mit Hilfe von CRISPR/Cas hergestellte Pflanzen als gentechnisch verändert gelten oder nicht, ist noch ungewiss. Warum ist der Entscheidungsprozess so schwierig? Sprink: Die Auslegung der Begriffe des europäischen und des deutschen Gentechnikrechts spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung. Das Gentechnikrecht in Europa betrachtet vordergründig den technischen Prozess, mit dem ein Produkt erzeugt wurde, und ob es sich gegenüber mit herkömmlichen Züchtungsverfahren erzeugten Produkten genetisch unterscheidet. Wurde ein Produkt mit Hilfe von gentechnischen Methoden erzeugt, ist das Produkt ein gentechnisch veränderter Organismus, ein GVO. Mutationszüchtung ist ausdrücklich von dieser Regelung...
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