Die neue Düngeverordnung, die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist, und die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die am 1. August 2017 in Kraft getreten ist, haben Auswirkungen auf Cross-Compliance. Darauf macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die betroffenen Landwirte aufmerksam. Die Vorschriften, die der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dienen, werden bei den entsprechenden Cross-Compliance-Kontrollen überprüft. →Eine ausführliche Übersicht über die bereits im Kalenderjahr 2017 relevanten Änderungen hat das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf seiner Homepage unter www.bmel.de/Duengung-Cross-Compliance bereitgestellt.