BWagrar: Herr Albrecht, Ende 2017 fällt das Branntweinmonopol. Ist das das Ende der Kleinbrennerei in Südwestdeutschland? Albrecht: Nein. Das Auslaufen des Branntweinmonopols ist nicht das Ende der Kleinbrennerei in Südwestdeutschland mit dem Schwerpunkt in Baden-Württemberg. Der Bundestag legte 2013 mit dem Alkoholsteuergesetz die Rechtsgrundlage, dass auch nach 2017 das steuerlich geförderte Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen erhalten bleibt. Abfindungsbrennereien dürfen weiterhin steuerfreie Überausbeuten erzielen und zahlen einen ermäßigten Alkoholsteuersatz. Im Übrigen gibt es Kleinbrenner, die ihre Edelbrände schon immer direkt vermarkteten. BWagrar: Wie gehen die Brenner mit dem Ende des Branntweinmonopols um? Albrecht: Nachdem...