Immer wieder gibt es Informationen über Schadensfälle bei landwirtschaftlichen Anwesen, bei denen Gebäude mit Asbestzementeindeckungen abgebrannt sind. Gelegentlich wird dabei organisches Lagergut mit Asbestzementbruchstücken kontaminiert. Bislang konnten im Einzelfall stets Entsorgungslösungen gefunden werden. Die Kosten waren für die Betroffenen allerdings erheblich. Bei den üblichen Asbestzementplatten handelt es sich im Fall der Entsorgung um gefährlichen Abfall. Außerdem gibt es bundeseinheitliche Regelungen, die bestimmen, dass keine unbehandelten, insbesondere organischen Abfälle, auf Deponien abgelagert werden dürfen. Organisches Lagergut ist danach nicht deponiefähig und Asbest verbrennt nicht vollständig. Eine Trennung beider...