Die Europäische Union hat wegen der Auswirkungen des russischen Einfuhrstopps für bestimmte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zeitlich befristete Sonderstützungsmaßnahmen für Obst und Gemüse beschlossen. Damit können in Deutschland Marktrücknahmen bei Äpfeln, Birnen und Kohl für den Direktverzehr durchgeführt werden. Erzeuger und Erzeugerorganisationen können diese Sonderstützungsmaßnahmen bis spätestens 31. Dezember 2014 in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen können zu einem früheren Zeitpunkt enden, wenn in Deutschland die von der Europäischen Union für die Marktrücknahmen festgelegten Höchstmengen ausgeschöpft sind. In Baden-Württemberg ist für anerkannte Erzeugerorganisationen die zuständige Stelle das Regierungspräsidium Freiburg. Für...