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Veröffentlicht am
Bis 26. Mai 2015 müssen Landwirte oder auch andere Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, Pflanzenschutzmittel verkaufen, nicht-Sachkundige in einem Ausbildungsverhältniss oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen oder über Pflanzenschutz beraten, den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Die Beantragung des SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist. →Weitere Informationen unter www.pflanzenschutz-skn.de
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