Landwirtschaftliche Fahrzeuge bleiben aller Voraussicht nach von der Maut verschont. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies vergangene Woche auf Nachfrage darauf hin, dass in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Halten von Zugmaschinen, Sonderfahrzeugen und Anhängern hinter diesen Fahrzeugen von der Kfz-Steuer befreit seien. Kfz-Steuerbefreite Fahrzeuge erhalten bekanntlich ein grünes Kennzeichen. Das Maut-Konzept des Bundesverkehrsministers sieht laut Agrarressort vor, dass Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit werden. Sind im Einzelfall Landmaschinen nicht von der Kfz-Steuer befreit, sodass sie mautpflichtig sind, müsste dem Ministerium zufolge...