Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30. Juni 2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30. Juni 2017. Hilfe bei der Erklärung gibt der Nachbauratgeber, der neben der Vertragssortenliste Informationen für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen enthält. →Info unter Tel. 0228/96943160