Fragebogen auffüllen:Nur wer den Fragebogen der SVLFG ausfüllt und zurückschickt, kann an den Sozialwahlen 2017 teilnehmen. Die mit dem Fragebogen erhobenen Daten dürfen nur für die Wahl verwendet werden. Die Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Mehr auf Seite 18.