Zahlungsbescheide im Zusammenhang mit einer sogenannten „Registrierung in einer Datenbank für Veterinärkontrollnummern" sind nicht amtlich. Das stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) klar. Aus mehreren Bundesländern erreichen das BMEL Hinweise über Schreiben im Zusammenhang mit einer sogenannten „Registrierung in einer Datenbank für Veterinärkontrollnummern". Dabei wird die Entrichtung einer sogenannten „Registrierungsgebühr" für die Registrierung einer betriebsspezifischen Veterinärkontrollnummer in einer „Datenbank für Veterinärkontrollnummern" gefordert. Die Schreiben ohne Absender-Kennung können fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass es sich um einen behördlichen Zahlungsbescheid handelt. Das BMEL...