Fortbilden vor dem Bildschirm
Jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln im Profibereich zu tun hat, muss den neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz beantragen. Parallel dazu muss er bis Ende 2015 vier Stunden Fortbildung an einer zertifizierten Veranstaltung nachweisen können. Zwei Stunden haben die Teilnehmer am BWagrar-Online-Seminar vom letzten Dienstag auf dem Konto. Fortsetzung folgt im Herbst.
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