Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2014/Frühjahr 2015 endet am 30. Juni 2015. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen (Zahlung der Nachbaugebühr, Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung) rechtzeitig erfüllen. Landwirte, die eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, begehen eine Sortenschutzverletzung. →Weitere Informationen zur Nachbauerklärung gibts unter Tel. 0228/96943160 oder www.stv-bonn.de.