EU Kommission hat genehmigt.Ab sofort können Frauen und Träger von Qualifizierungsmaßnahmen Förderanträge zum neuen Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)" beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) stellen. Die Anträge (Unterlagen beim RP erhältlich) müssen vor den Entscheidungsterminen für 2015 vorliegen: 30. Juni, 30. September oder 30. November.