Wildschäden regulieren
Mit dem neuen badenwürttembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und seiner Durchführungsverordnung sind seit 1. April dieses Jahres einige Änderungen in Bezug auf Wildschäden und deren Geltendmachung in Kraft getreten. Gravierend ist der Wegfall des bewährten Vorverfahrens bei der Gemeinde.
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