Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel holzvermarktung

Kartellamt sagt nein

Veröffentlicht am
Das Bundeskartellamt hat jetzt die in Baden-Württemberg praktizierte gebündelte Rundholzvermarktung endgültig untersagt. Diese verstoße gegen deutsches wie europäisches Kartellrecht. Davon freigestellt sind Vereinbarungen, soweit eine Körperschaft, ein Privatwaldbesitzer oder ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss jeweils eine Waldfläche von bis zu 100 Hektar besitzt. Die Untersagungswirkung gilt für die Vermarktung des Holzes von Waldbesitzern ab einer Fläche von 1000 Hektar ab dem 1. Januar 2016. Für kleinere Waldflächen sowie die vermarktungsnahen Dienstleistungen ab dem 1. Juli 2016. Mehr darüber finden Sie unter www.bwagrar.de , Webcode 4793273.
BWW Digital Artikel
Sie haben ein BBZ-Abo oder ein BWagrar Digital-Abo?
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen

Weiterlesen mit Digital-Abo...

BBZ Digital Probe-Abo

  • Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
  • Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
  • Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
  • Endet automatisch nach 4 Wochen
jetzt 4 Wochen testen 8,00 EUR / 4 Wochen

BWagrar Digital Probe-Abo

  • Die Regionalausgabe BWagrar als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
  • Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
  • Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
  • Endet automatisch nach 4 Wochen
8,00 EUR / 4 Wochen
Ort �ndern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.