BWagrar: Seit 2013 ist der Einsatz von drei Pflanzenschutz-Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide für zwei Jahre verboten. Wann fällt die Entscheidung über ein Ja oder Nein der Wiederzulassung? Eberle: Die EU-Kommission schränkte mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 vom 24. Mai 2013 die Anwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Pflanzenschutzmitteln ein. In bestimmten Kulturen wurde die Saatgut- und Bodenbehandlungen verboten und Blattbehandlungen nur nach der Blüte zugelassen. So wurde beispielsweise die Rapsbeize „Beize Cruiser Osr" verboten. Die EU-Kommission hat angekündigt, innerhalb von zwei Jahren Daten zur Bewertung der Wirkstoffe einzuholen. Von Seiten der...