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Geordnetes Büro spart Zeit und Nerven

Welche Anforderungen die Finanzverwaltung an die Ablage und Auf­be­wahrung der Unterlagen stellt, erläutert Andreas Müller von der Buchstelle LBV GmbH in Aalen.

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Übersichtlich geordnete Unterlagen erfüllen die Anforderung der Finanzverwaltung nach einer nachvollziehbaren Buchführung.
Übersichtlich geordnete Unterlagen erfüllen die Anforderung der Finanzverwaltung nach einer nachvollziehbaren Buchführung.Foto: Imago
Eine Buchführung entspricht den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn diese vollständig, systematisch geordnet und nachvollziehbar ist. Darüber hinaus stellt der Fiskus hohe Anforderungen an die Unverlierbarkeit sowie die Unveränderbarkeit der Daten. Wenn eine Buchführung diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dies zu Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung führen. Durch ein Schreiben der Finanzverwaltung wurden diese Anforderungen an die Buchhaltung nochmals präzisiert. Die neuen Regeln gelten für die landwirtschaftlichen Betriebe erstmals für das Wirtschaftsjahr 2015/2016. Eine Buchführung erfüllt die Anforderungen nur, wenn diese nachvollziehbar ist. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen...
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