23.824 Anträge zur Milchsonderbeihilfe hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von30.Dezember 2016 bis 16. Januar 2017 erhalten .Bedingung für die Beihilfe ist, dass Landwirte im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016.Die Anträge werden geprüft und der Beihilfesatz ermittelt.