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Foto: Rueß
Seit dem 13. Dezember 2016 ist die Kennzeichnung der sieben wichtigsten Nährwerte auf nahezu allen verpackten Lebensmitteln Pflicht. Wie die Nährwertkennzeichnung zu erfolgen hat, regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Vorgeschrieben ist die Tabellen-Form, in der sich die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen. Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung von Brennwert/Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Folgende Lebensmittel sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen: lose Ware und Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, unverarbeitete Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel Kartoffeln oder unverarbeitetes...
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