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Haftung geändert

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Ein frei zugängliches WLAN steigert heutzutage die Attraktivität für Ferien auf dem Bauernhof oder auch in Hofcafés. Bisher waren Anbieter allerdings voll haftbar. Der Bundesrat hat nun einer Gesetzesänderung zugestimmt. Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften – etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen. Mit der vom Bundesrat gebilligten Änderung des Telemediengesetzes wird klargestellt, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Das Gesetz wird nach Unterzeichnung gültig.
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