Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes" weitet die Ausnahmemöglichkeit zur Einäscherung von Heimtieren nun auch auf Pferde aus. Anfang März hat das Bundeskabinett den Entwurf des genannten Gesetzes beschlossen. Der neu gefasste Paragraf 4 Absatz 2 regelt die Ausnahmemöglichkeiten für Equiden, wie Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen. Danach dürfen alle pferdeartigen Säugetiere in Deutschland künftig in einem Tierkrematorium eingeäschert werden. Voraussetzung ist, dass die zuständige Behörde diese genehmigt hat. Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.