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Mit oder ohne Stein – zwei Linien fahren?

Seit es offiziell erlaubt ist, Steinobst auch ohne Steine – mit einem entsprechenden Vermerk auf der Abfindungsanmeldung – einzumaischen, gehen die Meinungen über die qualitative Beurteilung der daraus resultierenden, recht unterschiedlichen Destillate weit auseinander. Doch wie man sich auch entscheidet: es gibt grundlegende Verfahrensschritte, die man beachten sollte.

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
BWW Digital Artikel
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