Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat hat Hilfen beschlossen. Bei der Ökoregelung 1d ist somit ab 1. September neben der Beweidung auch eine Schnittnutzung zulässig. Die weitere Nutzung muss allerdings gemeldet werden. Auch bei der FAKT-II-Maßnahme E1.2 gibt es Lockerungen, um mehr Futter zu gewinnen. Man kann aber auch sagen: Das große Freigabepaket ist es nicht. Eher ein Tropfen auf den heißen Stein, der hoffentlich ein wenig „die Temperatur auf Normalbetrieb“ bringt. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Silvia Rueß, Redaktion BWagrar © Friedrich Springob