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Je länger desto mehr Genehmigung.

Erschienen am 20.04.2026

Artikelzusammenfassung


Die Zusammenfassung wird von einer KI generiert und kann inhaltliche Fehler enthalten.

Landmaschinen bekommen Jahr für Jahr mehr Format. Damit überschreiten sie schnell die maximal zulässige Fahrzeugbreite von 2,55 Metern. Bis zu einer Breite von drei Metern gibt es geregelte Ausnahmen. Richtig schwierig wird es allerdings, wenn die Maschinenbreite 3,00 Meter übersteigt. Dann ist nämlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 StVO beim örtlichen Straßenverkehrsamt zu beantragen. Die zu bekommen, ist nicht so einfach. Schon gar nicht, wenn es mehrere braucht. Mehr dazu lesen Sie hier im Newsletter.

Silvia Rueß
Silvia Rueß © Ulmer
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